Aktuelle News & Schlagzeilen
Forum Veranstaltungswirtschaft kritisiert geplante Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes
Baden-Württemberg möchte das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) überarbeiten und damit verschärfen. Ziel ist es, den Nichtraucherschutz auszuweiten und dabei vor allem bisherige Ausnahmen aufzuheben.
Die sieben Verbände des Forums Veranstaltungswirtschaft - BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren), FAMA (Fachverband Messen und Ausstellungen), ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft), LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), VDVO (Verband der Veranstaltungsorganisatoren) und VPLT (Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik) - stellen sich hinter ihren Teilnehmerverband BDKV, der in seiner Stellungnahme zur Novellierung diese Überarbeitung kritisiert. Die geplante Gesetzesänderung marginalisiere Raucher und führe zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für Veranstalter, Musikspielstätten und Veranstaltungszentren.
Das Forum Veranstaltungswirtschaft begrüße generell den Schutz vor dem Passivrauchen. „Bei Veranstaltungen gibt es deshalb seit Jahren erprobte Schutzkonzepte“, sagt Johannes Everke (Foto), Geschäftsführer des BDKV. „Auf Veranstaltungen in Innenräumen ist das Rauchen grundsätzlich sogar verboten bzw. nur in separaten Teilbereichen gestattet.“ Eine solche Regelung könne angesichts der ohnehin rückläufigen Umsätze gerade für kleinere Musikspielstätten existenziell bedrohliche Folgen haben.
Die Veranstaltungsbranche habe eine Praxis gefunden, die vor den Gefahren des Passivrauchens schützt, ohne dabei die Interessen des rauchenden Publikums aus dem Blick zu verlieren. „Ziel ist ein Kompromiss zwischen dem individuell zulässigen Verhalten des Rauchens sowie den wirtschaftlichen Interessen der Eventunternehmen einerseits und dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach Gesundheitsschutz andererseits“, so Everke. Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber Rauchen bisher nicht konsequent verbietet, müssten Veranstalter selbst den nötigen Ausgleich für alle Interessengruppen finden.
Laut dem Referentenentwurf zum neuen LNRSchG möchte die Landesregierung den Schutzbereich auf Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten nun ausweiten. Außerdem will sie künftig die Ausnahmeregelung für Rauchernebenräume in Diskotheken aufheben. Raucher sollen künftig „abgegrenzte Raucherzonen abseits der dem Veranstaltungszweck dienenden Haupt- und Nebenflächen“ aufsuchen, wenn sie rauchen möchten. Das bedeutet, dass Raucher für die Dauer des Rauchens einer Zigarette oder das Benutzen eines Dampfers nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Sie verpassen so Teile der Veranstaltung.
Das Forum Veranstaltungswirtschaft kritisiert diese geplanten Änderungen aus verschiedenen Gründen: Sie schlössen einen nicht unwesentlichen Teil des Veranstaltungspublikums temporär von der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung aus, indem es vom Club- oder Veranstaltungsgelände verwiesen werde. Und dabei betreffe es viele, wenn laut Bundesgesundheitsministerium rund 20 Prozent der Bevölkerung ab 18 Jahren rauchen - ein Bevölkerungsanteil, der sich nicht selten auch im Publikum von Kultur- und Sportveranstaltungen widerspiegele oder diesen sogar übersteige.
Hinzu kämen erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Veranstalter, Musikspielstätten und Veranstaltungszentren: „Wer ein Rauchverbot bei Events durchsetzen möchte, braucht dafür weiteres, geschultes Personal“, sagt Christian Ordon, Geschäftsführer LiveMusikKommission (LiveKomm). „Länger dauernde Veranstaltungen sind für das rauchende Publikum bei einem Verbot weniger attraktiv. Das hat weniger Ticketverkäufe zur Folge. Publikum ‘in abgegrenzten Raucherzonen’ konsumiert weniger Getränke vor Ort, was die Bareinnahmen senkt.“
Ebenfalls hinzu kämen wegen der zusätzlichen Kontrollverfahren Mehrkosten und Bürokratieaufwand. Versammelten sich Raucher vor der Tür, seien Nachbarschaftskonflikte aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigung zu erwarten. Das Forum Veranstaltungswirtschaft schlägt daher zahlreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf vor.
Bei Freiluftkonzerten und -festivals solle das Rauchen erlaubt bleiben: „Es leuchtet nicht ein, warum das Rauchen in der allgemeinen Öffentlichkeit unter freiem Himmel erlaubt ist, nur nicht dann, wenn unter diesem freien Himmel gleichzeitig Kultur stattfindet“, sagt Everke. „Daraus resultiert eine Ungleichbehandlung für den Kulturbereich, ohne dass sich ein direkter gesundheitlicher Nutzen aus dieser Konsequenz erkennen lässt.“
Ausnahmeregelungen zu Rauchernebenräumen sollten erhalten bleiben: In hochfrequentierten Öffentlichkeitsbereichen wie Flughäfen, Bahnhöfen und auf Messen gibt es separate Raucherzonen - „was für diese Bereiche gilt, sollte auch für Hallen, Konzerthäuser und Clubs möglich sein“, so Everke. „Das Kulturpublikum gegenüber dem Messe- oder Reisepublikum zu benachteiligen, erscheint ungerechtfertigt und willkürlich.“
Die Allianz fordert auch, die bisherige Regelung für Sportstätten beizubehalten: Wie bisher sollten Sportstätten, die nicht vom Land oder den Kommunen getragen werden, selbst über etwaige Regelungen zum Schutz der Nichtraucher entscheiden dürfen.
(Foto: Christoph Mangler)
www.forumveranstaltungswirtschaft.org
SCHLAGZEILEN
news archiv
suche
© 1999 - 2025 Entertainment Technology Press Limited News Stories