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Business News Schlagzeilen
Strom immer, überall und sofort
09/10/2024
GWVR und TikTok schließen Lizenzvereinbarung
28/08/2024
Frauennetzwerk „BDKV Female Voice“ gestartet
27/08/2024
„Blauer Engel“ kann ab 2025 als Umweltzeichen für nachhaltige Veranstaltungen beantragt werden
27/08/2024
Strom immer, überall und sofort
Instagrid bietet die laut eigener Aussage weltweit modernsten tragbaren Energiesysteme, die genau so arbeiten, wie der Anwender es in der jeweiligen Situation benötigt.
Mit dem Einsatz von Instagrid verzichtet man auf Generatoren und lange Kabelwege, da die tragbaren Stromversorgungen eine leistungsstarke, zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung nach den jeweiligen Bedürfnissen bereitstellen.
Die Geschichte von Instagrid begann mit einer einfachen Idee: Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Batteriesektor erkannten die Gründer Sebastian Berning und Andreas Sedlmayr eine entscheidende Marktlücke. Der Markt bot verschiedene tragbare Stromversorgungslösungen im Camping- und Freizeitsegment an, aber keine funktionierende tragbare Lösung für den professionellen Einsatz, der durch höhere Energieanforderungen gekennzeichnet ist.
Die Anstrengungen hin zu einer sauberen Energiewende konzentrieren sich daher insbesondere auf die Energieerzeugung und den Transportsektor. Jedoch verschmutzen täglich immer noch rund eine Milliarde Benzin- und Dieselgeneratoren die Luft. Mit dem Einsatz von Instagrid nutzt man mit der innovativen, tragbaren Batterietechnologie eine nachhaltige und kosteneffiziente Lösung für dieses Problem.
Das Unternehmen verspricht weniger Treibhausgasmissionen und keine Abgasemissionen bei gleichzeitig geringeren Lebenszykluskosten. Weitere Informationen unter
www.instagrid.co
Sinus - Systems Integration Award: Einreichungsphase startet
Im kommenden Jahr wird erneut der "Sinus - Systems Integration Award" im Rahmen der Prolight + Sound verliehen. Zum 30. Jubiläum der Fachmesse werden besonders innovative Projekte mit einem neuen Sonderpreis gewürdigt. Neben einer Fachjury ist zudem erstmals ein Publikums-Voting Teil des Entscheidungsprozesses.
Seit 2004 werden mit dem Sinus herausragende Lösungen auf dem Gebiet der Systemintegration geehrt. Im Fokus steht dabei die zielgerichtete Übertragung von Botschaften und Emotionen mittels des progressiven Einsatzes von AV-Medientechnik. Träger des Preises sind die Verbände VPLT und EVVC. Erstmals wird 2025 ein Sonderpreis vergeben: Der "Sinus AVantgarde for Innovations" soll zukunftsweisende Projekte würdigen, die durch besonders innovative Umsetzungen neue Impulse in der Integration audiovisueller Medien setzen und den Fortschritt der Branche fördern. Mit der Einführung der Auszeichnung möchten die Initiatoren die Bedeutung von Innovationen in einem sich stetig wandelnden technischen Umfeld unterstreichen.
Beteiligte sowie Fachleute aus der Eventindustrie können bis zum 15. November 2024 unter www.prolight-sound.com/sinus Projekte einreichen oder empfehlen. Die Verleihung findet am Messe-Donnerstag, den 10. April 2025 im Rahmen eines eleganten Gala-Abends im Steigenberger Icon Frankfurter Hof statt.
Erstmals wird ein Publikums-Voting Teil des Entscheidungsprozesses sein. Bisher wurden die Gewinner ausschließlich von einer Fachjury gekürt. Nun haben alle interessierten Branchen-Kenner die Möglichkeit, zwischen dem 20. und 30. November 2024 auf der Prolight + Sound Website ihre Stimmen für die herausragendsten Einreichungen abzugeben.
Weitere Details und Updates zur Prolight + Sound unter www.prolight-sound.com
Foto: Jochen Günther
Funkfrequenzen: Bundesnetzagentur gesteht Fehler ein
Großer Erfolg der Initiative "SOS - Save our Spectrum": Der Frequenzbereich zwischen 1452 und 1525 MHz, der mit der neuen Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) für Funkmikrofone (PMSE) gestrichen wurde, kommt zurück. Wie die Bundesnetzagentur heute erklärte, war die Streichung des Frequenzbereiches für Funkmikrofone ein "Büroversehen". Eine Aktualisierung der Verwaltungsvorschrift werde vorbereitet und voraussichtlich noch im Oktober veröffentlicht.
Für den Bereich 1452 bis 1525 gab es bislang zwar nur wenige Nutzungen, das könnte sich aber, je nach Verfügbarkeit anderer Bänder, ändern. Die beiden großen Hersteller Sennheiser und Shure bieten Geräte in diesem Bereich an.
Die gesamte Zeit war der Frequenzbereich in den entsprechenden Lfd. Nrn. in der Frequenzzuweisungstabelle in Verbindung mit der Nationalen Nutzungsbestimmung 38 in der FreqV noch für "Funkmikrofone" ausgewiesen. Ebenso sind "Funkmikrofone" in den entsprechenden Frequenzteilplaneinträgen des FreqP noch ausgewiesen gewesen. Die Änderungen in der VVnömL wurden als Hinweis interpretiert, welche Änderungen die Bundesnetzagentur an der FreqV und am FreqP vorzunehmen gedenkt. Diese Befürchtungen haben sich nicht bestätigt.
Die Initiative "SOS - Save Our Spectrum" hatte zweimal auf der Leitungsebene der BNetzA interventiert - zuletzt am heutigen 8. Oktober 2024 vormittags, woraufhin wenig später die Information zur Korrektur der Vorschrift veröffentlicht wurde.
www.sos-save-our-spectrum.org
FunTech Innovation geht mit Syscomtec an den Start
Die Syscomtec Distribution AG bietet ab sofort das Produktportfolio für hybride Zusammenarbeit von FunTech Innovation im deutschsprachigen Raum an. Die Kooperation markiert den Start von FunTech Innovation in der DACH-Region.
FunTech Innovation wurde 2021 in Taiwan gegründet und eröffnete in diesem Jahr seine Europazentrale in Madrid. Das Unternehmen gestaltet hybride Meetings mit seinen Lösungen. Dabei konzentriert sich das Entwicklerteam auf Huddle Spaces und mittelgroße Besprechungsräume für bis zu zehn Personen.
Die Produktpalette reicht von Webcams und Konferenzkameras über Speakerphones bis hin zu interaktiven Displays, die unter den Markennamen Innex und Ideao angeboten werden. Darüber hinaus steht mit ReactivSuite eine Lösung für drahtloses Präsentieren und Zusammenarbeiten zur Verfügung. Bei den Konferenzkameras kommt moderne KI-Technologie für Tracking und Framing zum Einsatz.
Syscomtec, Distributor für Digital Signage, Visualisierungstechnik, Signalmanagement und Steuerungen, erweitert durch die Kooperation sein Portfolio im Bereich Conferencing. Obwohl hybride Meetings längst zum Arbeitsalltag gehören, sei das Potenzial für professionelles Equipment noch groß, so Manuel Krimmer, Vorstand Vertrieb von Syscomtec.
Fotos: George Chen, General Manager, Fun Technology Innovation EMEA SL (links); Manuel Krimmer, Vorstand Vertrieb, Syscomtec. (Fotocredits: FunTech Innovation/Syscomtec)
„Live 500“: Neue Förderrunde für Musikspielstätten und Veranstalter
Die Initiative Musik startet die zweite Runde des Förderprogramms „Live 500“ mit knapp 900.000 Euro, um kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter zu unterstützen. Die Förderung umfasst Zuschüsse von 500 Euro für Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen. In dieser Runde wird die Diversitätsquote auf 50 Prozent erhöht.
Die geförderten Veranstalter müssen mindestens die Hälfte ihres Programms divers gestalten und gezielt Personen aus unterrepräsentierten Gruppen wie FLINTA-Personen, LGBTQIA-Personen, Personen mit Rassismus- oder Antisemitismuserfahrung und Personen mit Behinderung eine Bühne bieten. Nach ihrem Beitritt zur Keychange-Initiative Anfang des Jahres möchte die Initiative Musik mit dieser Maßnahme erneut ein starkes Zeichen für mehr Chancengleichheit in der Branche setzen.
Zudem wird eine faire Vergütung sichergestellt: Geförderte Veranstalter werden verpflichtet, auch bei kleinen Konzerten mit Newcomern oder weniger populären Genres eine Mindestgage von 150 Euro für Solos und 250 Euro für größere Bands zahlen. Außerdem wird die Hälfte der Fördermittel als Gagenzuschuss direkt an die Künstler weitergeleitet, um die Veranstalter zu entlasten.
Eine weitere Neuerung ist die gezielte Stärkung des ländlichen Raums: Die Fördergelder werden nun gleichmäßig auf urbane und ländliche Regionen verteilt, um die kulturelle Vielfalt flächendeckend zu fördern.
In der ersten „Live 500“-Runde wurden 194 Projekte unterstützt, wodurch rund 4.000 kleinere Konzerte ermöglicht wurden. Besonders kleine Spielstätten profitierten; sie machten 86 Prozent der Geförderten aus.
„Die erste Runde von ‘Live 500’ hat gezeigt, dass ein diverses Booking möglich und erfolgreich umsetzbar ist“, sagt Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik. „Wir freuen uns über die erzielten Ergebnisse und haben die Förderkriterien in der zweiten Runde angepasst, um Herausforderungen wie die Unterrepräsentation des ländlichen Raums und gestiegene Kosten für Musikspielstätten gezielt anzugehen. Die zivilgesellschaftliche Bedeutung der Livemusikkultur, besonders im ländlichen Raum, kann kaum überschätzt werden. Ihre Vielfalt zu bewahren und diese Regionen kulturell zu stärken, ist eine zentrale Aufgabe der Initiative Musik.“
Alle Informationen zum Antragsverfahren sowie die Termine der Infoveranstaltungen zum Programm sind auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Die Antragsphase startet am 23. September 2024 und endet am 23. Oktober 2024.
One Tech Group macht Screens von RBL Media programmatisch verfügbar
Die One Tech Group hat durch eine weitere Partnerschaft das programmatisch verfügbare DOOH-Inventar ausgebaut: Ab sofort sind auch die Screens des DOOH-Publishers RBL Media über die SSP1 der One Tech Group für Werbetreibende bzw. ihre Agenturen buchbar.
RBL Media vermarktet aktuell insgesamt rund 110 digitale Screens an frequenzstarken Knotenpunkten an Ein- und Ausfallstraßen sowie in innerstädtischen Bereichen wie Fußgängerzonen in den Städten Essen, Leipzig, Erfurt, Aachen und Münster. Dabei handelt es sich um hochformatige dCLPs (75 Zoll) und dCFs (digital City Flags) mit einer Fläche von bis zu 7 Quadratmetern.
Die Screens sind über die SSP1, die Supply-Side Platform der One Tech Group, buchbar. Das Motiv-Handling umfasst Bewegtbild und Standbild mit einer Spotlänge von 10 Sekunden. Mit einer monatlichen Reichweite von aktuell bis zu 29 Millionen Impressions bieten die Screens von RBL Media die Möglichkeit, urbane Zielgruppen zu erreichen. Alle Werbeflächen sind als Preferred und Guaranteed Deals sowie als Private und Open Auction buchbar.
(Foto: Eric Kemnitz)
LSC and Avolites announce partnership for Australia and New Zealand
With effect from September 1, 2024, Melbourne-based manufacturer LSC Control Systems will become the Australia & New Zealand distributor for UK-based lighting controls and visual systems manufacturer Avolites. Both companies are owned by Czech Republic-based moving light and LED manufacturer Robe Lighting s.r.o.
Although in robust competition for more than thirty years, LSC and Avolites enjoyed a successful partnership back in the 1980s, when LSC provided certain products under OEM license to Avolites. Acquisition has changed the outlook once again.
“Just a few short years ago, we wouldn’t have imagined that an opportunity like this was possible. But now, I’m delighted to say that some big, bold moves in this incredible industry have made it a reality”, comments LSC’s Founder & Managing Director, Gary Pritchard.
The Avolites brand will be officially relaunched to the Australia & New Zealand market during the 2024 Entech roadshow events, set to visit Sydney, Melbourne, Adelaide, Brisbane and Perth during October.
Pictured: Paul Wong (Managing Director, Avolites) with Ron Carrington (Sales Director, Avolites); Gary Pritchard (Founder/Managing Director, LSC). (Photos: Avolites/LSC/Robe)
EVVC bezieht Stellung zur Sicherheit bei Großveranstaltungen
Nachdem österreichische Behörden einen mutmaßlichen Terroranschlag verhindern konnten und im Zuge dessen die drei Wien-Konzerte von Taylor Swift abgesagt wurden, ist die Sicherheit bei Großveranstaltungen einmal mehr in aller Munde. René Tumler (Foto), Geschäftsführer des Europäischen Verbandes der Veranstaltungs-Centren (EVVC) stellt zur Wahrung der Sicherheit in den Veranstaltungslocations auch Forderungen an die Politik.
Für die im EVVC organisierten Arenen, Hallen und Stadien sei klar: Die Gewährleistung der Sicherheit aller Besucher und Mitarbeiter ist das zentrale Anliegen bei der Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen. Viele Veranstaltungsstätten in Mitteleuropa investieren daher seit langem in effiziente Sicherheitstechnik und -konzepte.
Dass aber auch das kein verlässlicher Garant für eine sichere Veranstaltung sei, werde leider immer wieder deutlich. Der Fall der nun abgesagten Taylor-Swift-Konzerte in Wien zeige einmal mehr: Gerade bei Großveranstaltungen im Kultur-, Sport- oder auch Business-Sektor ist die Kooperation mit den regionalen und überregionalen Behörden essenziell.
Aus Sicht von René Tumler müsse die Politik auch den Weg für neue Sicherheitstechnologien frei machen: „Wir haben mittlerweile die Möglichkeit, in Veranstaltungsstätten Kameras in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz einzusetzen. Um moderne Technologien wie diese zukünftig nutzen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und Förderung seitens der handelnden Politik.“
Auch zur bestehenden Gesetzeslage zu Ausbildung und Einsatz von Security-Mitarbeitern bezieht der EVVC Stellung. Als Alternative zum aktuellen §34a der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) fordert der Verband eine gezielte niederschwellige Ausbildung für die Sicherheit von Veranstaltungen. Auch das geplante Sicherheitsgewerbegesetz der deutschen Bundesregierung geht für Geschäftsführer René Tumler in die falsche Richtung.
„Die Bewachungstätigkeit bei einer Veranstaltung muss eindeutig definiert sein und sich klar von anderen Serviceleistungen, wie beispielsweise der Ticketkontrolle, abgrenzen. Hier bleibt der aktuelle Gesetzesentwurf zu unklar“, so Tumler. „Auch erachten wir es für zielführender, Sicherheitskonzepte nach der Art der Veranstaltung und nicht nach der Anzahl der Teilnehmenden zu erarbeiten.“
(Foto: Christof Mattes/EVVC)
GWVR und TikTok schließen Lizenzvereinbarung
Die Gesellschaft für die Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) und TikTok haben eine Lizenzvereinbarung unterzeichnet. Damit erhalten die GWVR-Mitglieder ab jetzt eine Vergütung für Handyvideos und andere Mitschnitte auf TikTok von Veranstaltungen der GWVR-Mitglieder. Die GWVR ist eine Tochter des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV).
„Die Einigung mit TikTok bringt den Veranstaltern nicht nur Geld, sondern ebnet den Weg für weitergehende Kooperationen zwischen TikTok, den Künstlern und Veranstaltern“, erläutert Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. „Hier gibt es noch viel Potenzial, das wir gemeinsam erschließen werden. Nach der Einigung mit den Öffentlichen Sendern ist die Einigung mit TikTok nun die zweite gute Nachricht für die Veranstalter. Im Namen unserer Mitglieder bedanken wir uns bei allen, die an dieses Projekt geglaubt haben, allen voran unsere Beiratsmitglieder, Dieter Semmelmann, Frithjof Pils, Stefan Schulz und sein Team von ConvertMedia, Barbara Jovanovic, das Team unseres Partners BDKV und viele weitere wichtige Unterstützer.“
Veranstalter aus Deutschland und dem Ausland können über die GWVR eine Vergütung für Auswertungen ihrer Konzerte auf dem deutschen Markt erhalten. Auch Künstler können Mitglied in der GWVR werden, wenn sie bei ihren Konzerten die Rolle eines Mitveranstalters haben, also zumindest teilweise die Organisation und Finanzierung ihrer Konzerte übernehmen.
Die GWVR nimmt als Verwertungsgesellschaft das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG wahr. Veranstalter aus dem In- und Ausland übertragen der GWVR durch Abschluss des Wahrnehmungsvertrags treuhänderisch die Wahrnehmung des Veranstalterrechts nach § 81 UrhG.
Shure zeigt Drahtloslösungen für Broadcast und Content Creation auf der IBC2024
Shure wird auf der diesjährigen International Broadcasting Convention (IBC) am Stand C32 in Halle 8 seine neuesten Drahtlostechnologien für Broadcast, Filmton und Content Creation präsentieren. Dazu gehören unter anderem die neuen mobilen Komponenten des digitalen SLX-D Drahtlossystems, das ultrakompakte, Direct-to-Phone-Funk-Ansteckmikrofonsystem MoveMic für Content Creation von unterwegs sowie weitere Audiolösungen und Software. Die IBC ist Europas größte Entertainment- und Broadcast-Messe und findet vom 13. bis 16. September 2024 in Amsterdam statt.
„Die IBC ist immer ein besonderer Moment für die Broadcast-Branche. Sie bietet die perfekte Plattform, um neue Entwicklungen und Technologien zu erkunden“, sagt Nick Wood, Senior Director Global Marketing & Product Management bei Shure. „Wir freuen uns darauf, unsere neuesten Produkte dort vorzustellen, und auf einen anregenden Austausch mit der Entertainment- und Broadcast-Community.“
Headline Audio secures distribution for Harrison Audio in the UK and Ireland
Headline Audio has been appointed as the exclusive distributor for Harrison Audio’s range of audio creation products in the UK and Ireland. For nearly fifty years, Harrison Audio has been a pioneer in mixing consoles and audio software, crafting the signature sounds behind chart-topping hits and blockbuster films.
“Having used Harrison desks extensively throughout my career, it is now such an honour to be representing the brand to new studios and musicians within the UK & ROI”, says Robert Wilson MBE, Headline Audio Chairman.
“We’re thrilled to collaborate with such a passionate and experienced team, who we know will represent Harrison Audio with the dedication it deserves", adds Sam Bath, Sales & Distribution Manager, SSL. "We look forward to growing our relationship with them alongside the SSL brand.”
(Photo: Harrison Audio)
Maktive investiert erneut in Produkte von GLP
Maktive, ein in San Diego, Kalifornien, ansässiges Rental-Unternehmen und Studio für Produktionsdesign hat in die neueste Generation von IP65-zertifizierten Scheinwerfern des deutschen Herstellers GLP investiert, die allesamt auf der X5-Plattform basieren.
Im November letzten Jahres kauften die Kalifornierer 150 der neuen JDC2 IP, nachdem sie Prototypen auf dem LDI-Messestand gesehen hatten; es war die bis dato größte Einzelinvestition des Unternehmens. Zuvor hatten sie bereits jeweils einhundert GLP Impression X5 IP Bar 1000 und Fusion by GLP Exo Beam 10s sowie fünfzig GLP Impression X5 IP Maxx gekauft.
„Wir sind immer sehr daran interessiert, unsere Chipsätze aufeinander abzustimmen, um möglichst homogene Farbtöne zu erzeugen“, sagt Bryan McClanahan, der Maktive im Jahr 2009 gemeinsam mit Patrick Randall gegründet hatte. In den letzten Jahren sei Maktive enorm gewachsen - das betreffe sowohl die eigenen Kreativ-Projekte des Unternehmens als auch die Dienstleistertätigkeit für andere Produktionsdesigner. „Früher kauften wir beispielsweise 24 Stück von jedem Produkt, merkten aber schnell, dass wir anfangen mussten, Geräte in einer Stückzahl von 100 zu kaufen, um wettbewerbsfähig zu sein und sowohl unsere Bedürfnisse als auch die von LDs in den Vereinigten Staaten zu erfüllen“, so McClanahan.
Die Investition in das JDC2 IP betreffend, ergänzt er: „Viele Firmen hatten zuvor schon versucht, Video in ihre Produkte zu integrieren, indem sie komplexe Array-Video-Mapping-Software verwendeten, die über NDI lief. Das JDC2 IP hingegen besitzt neben der NDI-Integration auch integrierte visuelle Effekte. Unsere Idee war es also, das Gerät bei so vielen Shows wie möglich einzusetzen, auch bei solchen, für die nicht zwingend das JDC2 IP vorgesehen war.“
Maktive ist nicht nur selbst eine kreative Designfirma, sondern arbeitet auch mit Lichtdesignern im ganzen Land zusammen. „Wir haben einen JDC2 IP vor dem Haus aufgestellt, damit wir den LDs, die zu ihrem Programmierfenster kommen, zeigen können, wie der Scheinwerfer funktioniert und wie er zu bedienen ist“, erläutert McClanahan.
Frauennetzwerk „BDKV Female Voice“ gestartet
Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) hat sein Frauennetzwerk „BDKV Female Voice“ offiziell gestartet. Dieses Netzwerk zielt darauf ab, die Sichtbarkeit von Frauen in der Veranstaltungsbranche zu erhöhen, Chancengleichheit zu fördern und einen Raum für Austausch, Unterstützung und Weiterbildung zu schaffen.
Koordiniert durch BDKV-Vorständin Verena Krämer, kamen im Juli 2024 Teilnehmerinnen aus verschiedensten Mitgliedsunternehmen in einem Workshop in Frankfurt zusammen. Bei diesem Auftakt wurden die Themen diskutiert, die sie als Frauen in ihrer Arbeit und in der Branche beschäftigen, um anschließend Ziele und Aufgaben für das Netzwerk zu bestimmen. Für „BDKV Female Voice“ stehe fest: Je mehr Frauen sich hier engagierten, desto lauter und effektiver könne das Netzwerk werden. Deshalb sind ab sofort alle Frauen in den BDKV-Mitgliedsunternehmen dazu eingeladen, mitzumachen.
Im Workshop wurden die Frauen von Coach und Beraterin Astrid Eckstein unterstützt, welche mit ihrem Verständnis für die Herausforderungen und Dynamiken in der Veranstaltungsbranche dabei half, Potenziale zu erkennen und strategische Schritte zu definieren.
„Gemeinsam haben wir klare Ziele für das Netzwerk ‘BDKV Female Voice’ gesetzt und können jetzt anpacken“, sagt Verena Krämer, Vorstandsmitglied des BDKV. „Wir haben uns hiermit die Chance gegeben, mehr Diversität in unserer Branche zu erreichen, positive Rollenbilder zu etablieren und neue Karrieren zu fördern. Die Branche wird davon profitieren, den Blickwinkel von Frauen stärker einzunehmen.“
Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV, ergänzt: „‘BDKV Female Voice’ ist ein Gewinn für die Branche und passt sehr gut in unsere Aufgabe als Verband, die Unternehmen im gesellschaftlichen Wandel zu unterstützen, neue Potenziale zu heben und uns auch als Arbeitsort attraktiver zu machen. Vielen Dank deshalb an die Frauen der Branche, die sich hier einsetzen und das Netzwerk tragen.“
Das nächste Treffen von „BDKV Female Voice“ wird am 17. September 2024 im Rahmen des Reeperbahn Festivals in Hamburg stattfinden. Ein weiteres Treffen ist im Rahmen der BDKV-Mitgliederversammlung am 13. November 2024 geplant.
Foto: „BDKV Female Voice“-Mitglieder und Workshopleiterin Astrid Eckstein im Juli 2024 in Frankfurt: Tina Krug, Berit Baumhoff, Sabrina Theisen, Michaela Schneider, Madeline Falkenhahn, Johanna Holthöwer, Sarah Zimmermann, Melanie Becker, Annika Verheyen, Ulrike Schirrmacher, Nadine Rüffert, Verena Krämer, Francesca Herget, Natascha Vebre, Astrid Eckstein (v.l.n.r.). (Fotocredit: BDKV)
„Blauer Engel“ kann ab 2025 als Umweltzeichen für nachhaltige Veranstaltungen beantragt werden
Ob auf Produktverpackungen oder als Siegel für Dienstleistungen - der „Blaue Engel“ steht bereits seit 1978 für anspruchsvolle Umweltkriterien und eine hohe Glaubwürdigkeit. Mit dem „Blauen Engel“ können zukünftig auch nachhaltige Veranstaltungen ausgezeichnet und vermarket werden. Die Vergabekriterien für das Umweltzeichen wurden jetzt veröffentlicht. Für Veranstaltungshäuser, die ebenjene Kriterien erfüllen, wird die Antragstellung für die Nutzung des „Blauen Engels“ ab Januar 2025 möglich sein.
Das neue Umweltzeichen geht auf eine Initiative des Europäischen Verbandes der Veranstaltungs-Centren (EVVC) zurück: Im Frühjahr 2020 stellte der Verband einen Antrag beim „Blauen Engel“, um diesen in Zukunft auch auf nachhaltige Veranstaltungs-Centren anwenden zu können. Die Ausarbeitung der entsprechenden Richtlinie startete mit Unterstützung des EVVC im Sommer 2021 und entwickelte sich zu einem Siegel für nachhaltige Veranstaltungen. So waren Vertreter des Verbandes auch maßgeblich an der Ausarbeitung der Vergabekriterien beteiligt.
„Wir freuen uns sehr, dass die Vergabekriterien nun öffentlich sind und der ‘Blaue Engel’ für nachhaltige Veranstaltungen endlich Realität wird“, sagt Lars Wöhler, EVVC-Vorstandsmitglied für Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility. „Für seinen Einsatz in diesem Prozess möchte ich auch meinem Vorgänger, Prof. Dr. Markus Große Ophoff, danken. Die Veröffentlichung der Kriterien ist ein wichtiger Schritt, denn für uns ist klar: Den nachhaltigen Veranstaltungen gehört die Zukunft.“
Auch nach dem Launch des Umweltzeichens will der EVVC aktiv bleiben und beispielsweise seine Mitglieder bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, die für die Vergabe des Umweltzeichens entscheidend sind, unterstützen.
(Foto: EVVC)
Guest-One und Tal.de vereinbaren strategische Partnerschaft
Die beiden Wuppertaler Unternehmen Guest-One, Spezialist für Teilnehmer- und Crew-Management, sowie Tal.de, Experte für digitale Besucherzählung, intensivieren ihre Zusammenarbeit. Beide Unternehmen sind durch den gemeinsamen Gesellschafter Riedel Communications schon seit einigen Jahren miteinander verbunden, haben bisher aber nur vereinzelt gemeinsame Projekte umgesetzt.
Den Startschuss für eine nun engere Kooperation gab die Fanzone in Hamburg zur Fußball-Europameisterschaft. Guest-One lieferte hier die Crew-Akkreditierung, Tal.de mit seiner Lösung Evocount die Besucherzählung an insgesamt vier Ein- und Ausgängen und für eine Fläche mit einem Fassungsvermögen von rund 50.000 Besuchern.
„Wir haben dieses Projekt zum Anlass genommen, nochmal unsere Services abzugleichen und zu schauen, wo Schnittmengen sind“, sagt Guest-One-Geschäftsführer Marcel Schettler. „Beide Unternehmen sind häufig im Kontext von Großveranstaltungen aktiv: Guest-One für das meist sehr personalisierte Teilnehmer- und Crew-Management sowie für die Akkreditierung; Tal.de für eine automatisierte und digitale Personenzählung und Füllstandmessung von Bereichen oder Räumen.“
„Beide Unternehmen zahlen mit ihren Dienstleistungen auf das wichtige Thema Veranstaltungs- und Besuchersicherheit ein“, ergänzt Olivier Görts, Managing Director von Tal.de. „Diese Kompetenzen wollen wir künftig besser bündeln - mit klaren Synergien für die Veranstalter.“
Alle Informationen aus dem Guest-One System werden in die Live-Dashboards von Tal.de bzw. Evocount integriert, sodass die Leitstelle eine Echtzeitübersicht aller relevanten Daten auf einen Blick einsehen kann. Kunden haben über den gesamten Projektverlauf einen festen Ansprechpartner, der beide Themen von der Beratung bis zur Umsetzung koordiniert.
In der On-Site-Betreuung ergäben sich personelle Einsparungen, da nicht für jedes Gewerk eigene Projektleiter und Techniker vor Ort sein müssten. Die notwendige IT- und Netzwerk-Infrastruktur könne bei Bedarf Riedel Communications zuliefern - durch die enge Verbindung und die räumliche Nähe seien hier kurze Wege und eine abgestimmte Gesamtlösung aus einer Hand garantiert.
Fotos: Olivier Görts (links), Marcel Schettler. (Fotocredits: Guest-One/Malte Reiter Fotografie/Tal.de)
Ministerium erkennt „Geprüfte Berufsspezialisten für Theatertechnik“ an
Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) gibt eine Weiterentwicklung in ihrem mit dem Bühnenwerk entwickelten Bildungsangebot bekannt: Aus dem bisherigen „Berufsspezialisten für Theatertechnik“ wird ab sofort der anerkannte und „Geprüfte Berufsspezialist für Theatertechnik“. Diese Neuerung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Oldenburg entwickelt und kürzlich vom Ministerium genehmigt.
Die Anerkennung durch das Ministerium ist ein entscheidender Schritt zur weiteren Professionalisierung und Wertschätzung der Theatertechnik als Fachgebiet. Der „Geprüfte Berufsspezialist“ bietet nun die Möglichkeit, eine offiziell anerkannte Qualifikation zu erlangen, die die Expertise und den Status der betreffenden Person im Bereich der Theatertechnik zusätzlich unterstreicht, vor allem, wenn die Person in handwerklicher Ausbildung auf den Bühnen oder in den Werkstätten tätig ist. Für die Fortbildung besteht nun die Möglichkeit der Förderung mit dem Aufstiegs-BAföG.
Die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Oldenburg stellt sicher, dass der Ausbildungsstandard höchsten Anforderungen entspricht und die Qualifikation anerkannt wird. Dies eröffne laut DTHG nicht nur neue Karrierechancen, sondern stärke auch die Position der Theatertechnik und der Theater innerhalb des Handwerks und der kulturellen Landschaft.
„Wir sind überzeugt, dass diese Neuerung ein großer Gewinn für alle Beteiligten ist“, heißt es in dem Statement der DTHG. „Bei Fragen zur neuen Qualifikation oder zum Anerkennungsverfahren stehen wir jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf die zukünftigen Erfolge, die wir mit diesem neuen, anerkannten Abschluss gemeinsam erreichen werden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des ersten Durchgangs werden nun bald ihre Prüfung ablegen, der nächste Kurs startet am 9. September 2024.“
Proske veröffentlicht dreiteilige Webinar-Reihe
In der schnelllebigen Welt der Unternehmensveranstaltungen ist es immer wichtiger geworden, Branchentrends frühzeitig zu erkennen und mit innovativen Lösungen stets einen Schritt voraus zu sein. Proske hat deshalb eine Webinar-Reihe mit drei Beiträgen veröffentlicht, die Eventmanager und Entscheidungsträger in Unternehmen mit dem Wissen und den Werkzeugen für die Bewältigung künftiger Herausforderungen bei der Eventplanung ausstatten sollen. Sie stehen in der On-Demand-Bibliothek von Proske zur Verfügung.
Die Trends des Jahres 2024 sind stark von digitalen Lösungen geprägt und stellen ein zentrales Thema für Firmenveranstaltungen dar. Digitale Lösungen sind wesentlicher Bestandteil zukünftiger Formate wie Präsenzveranstaltungen, hybride Events und Online-Events. Nahezu alle Interaktionspunkte im Lebenszyklus einer Veranstaltung bieten Potenzial für digitale Anwendungen. Dies umfasst Ankündigungen und Teaser, die Registrierung, den Website-Aufbau, HTML-E-Mail-Erweiterungen und Remote-Networking-Möglichkeiten durch Online-Communities. Auch vor Ort spielen digitale Lösungen eine Schlüsselrolle bei der Publikumsbeteiligung und Vernetzung. Nach der Veranstaltung werden Aktivitäten ebenfalls maßgeblich durch digitale Lösungen unterstützt.
Die drei Proske-Experten Lisbeth Hanses (Director Digital Solutions), Nicole Deisenhofer (Director Strategy & Innovation) und Lennart Bendix (Senior Digital Solutions Manager und Nachhaltigkeitsexperte) erörterten, warum digitale Tools für ein strategisches Eventmanagement unerlässlich sind und wie sie entscheidende Vorteile bieten, wie zum Beispiel Kosten- und Zeitersparnis, höhere Zufriedenheit der Teilnehmer und verbesserte Markenpräsenz.
Lennart Bendix befasste sich in dem Webinar „Kommunikation und erweitertes Engagement“ mit der Frage, wie digitale Veranstaltungsplattformen Unternehmen dabei unterstützen können, die Zahl der Berührungspunkte mit ihrem Publikum zu erhöhen, ganzheitliche und langfristige Kommunikationsstrategien umzusetzen und gleichzeitig die Reichweite einer Veranstaltung und ihre Wirkung zu vergrößern. Er thematisierte die optimierten Networking-Möglichkeiten und die Gemeinschaftsbildung sowie die Arten von digitalen Event-Plattformen.
Das nachfolgende Webinar setzte sich mit dem Thema „Personalisierung durch Datenanalyse und KI“ auseinander. Inhaltlich stand die Überlegung im Fokus, wie eine Vorausschau auf das potenzielle Verhalten von Teilnehmern einer Veranstaltung möglich wird und - darauf aufbauend - eine individuelle Ansprache erleichtert. Wie erleben die Teilnehmer eine Veranstaltung, und wo können mit immersiven Technologien Erlebnisse strategisch optimiert werden? Antworten gab Lisbeth Hanses in dem Webinar. Sie setzte sich im Einzelnen mit der Teilnehmerdatenerfassung für virtuelle und persönliche Veranstaltungen auseinander und untersuchte die Datenanalyse und ihr Potenzial für strategische Entscheidungsfindung sowie die Macht der KI in der Datenanalyse.
Im dritten Webinar, „Bereicherung von Erlebnissen durch immersive Technologien“, beschäftigte sich Nicole Deisenhofer ebenfalls mit der Frage, wie Teilnehmer eine Veranstaltung erleben und wie sich gesammelte Erfahrungen strategisch mit immersiven Technologien verbessern lassen. Insbesondere setzte sich die Expertin mit digitalen Erweiterungen der Umgebung durch Augmented Reality auseinander und skizzierte den Eintritt in eine neue Dimension mit Virtual Reality. Gleichzeitig thematisierte sie die immersive Zusammenarbeit und Mitgestaltung im Metaverse.
Fotos (v.l.n.r.): Lennart Bendix, Lisbeth Hanses, Nicole Deisenhofer. (Fotocredit: Proske)
Mike Leuchter Veranstaltungstechnik erweitert Bestand um DMT Alpha Series A2.6i
Mike Leuchter Veranstaltungstechnik hat in 61 DMT-Alpha-Series-A2.6i-Indoor-LED-Bildschirme sowie sechs DMT-Double-Rigging-Bars und zwei DMT-Single-Rigging-Bars investiert. Mike Leuchter, Gründer des Unternehmens, betont die strategische Wahl der Bildschirme: „Wir haben uns für die DMT Alpha Series A2.6i entschieden, weil sich ihr Pixelabstand von 2,6 mm ideal für den Einsatz in Hotels und Konferenzräumen eignet, wo die Betrachtungsabstände in der Regel gering sind.“
DMT Alpha Series A2.6i bietet eine Auflösung von 192 x 192 Pixeln pro Paneel, eine Bildwiederholfrequenz von bis zu 3.840 Hz und eine Helligkeit von bis zu 1.000 Nits. Die Bildschirme sind für eine nahtlose Integration und einfache Wartung konzipiert und verfügen über ein Quick-Lock-System für schnelle Montagen und Demontagen. Die Aufrüstungsstangen ermöglichen sowohl einfache als auch doppelte Aufrüstungs-Konfigurationen.
(Foto: Mike Leuchter Veranstaltungstechnik/DMT)
Avid Learning Collective sponsorship awarded to six educational organizations
Avid and the Avid Community Association (ACA) has celebrated the fourth year of its Avid Learning Collective program by awarding sponsorships to six additional organizations to help promote and inspire under-represented grassroots talent in the media and entertainment industry around the world.
Since its launch in 2021, the program has awarded 24 community education organizations that empower aspiring M&E creators across the globe. The three-year sponsorship period granted to each organization includes membership in the global Avid Learning Partner (ALP) program, Avid creative tools software licenses (for Pro Tools, Media Composer, and Sibelius), staff training and certification, and course materials and certifications for students.
A committee made up of select Avid employees and the ACA Executive Board assessed each applicant organization based on its program’s impact and initiatives towards promoting diversity, equal access, and inclusion in the media and entertainment industry. The recipients selected for Avid Learning Collective 2024 sponsorship are: Black Women in Post Production, Instituto Criar, KORP Foundation, Queens Defenders, South Georgian Bay Media Association, and YR Media.
Black Women in Post Production (BWIPP) is a UK-based network that consists entirely of black or black mixed-heritage women and non-binary creatives working or aspiring to work in post production. Their goal is to bridge the gap to opportunities through their networking, events and training in order to empower, inspire and nurture underrepresented talent.
Instituto Criar de TV, Cinema e Novas Midias in São Paulo, Brazil, aims to promote the professional, sociocultural, and personal development of young people in situations of social vulnerability through audiovisual and technology. It is a 100 percent free program, and since 2005, more than 2,800 people have undergone Instituto Criar’s technical and sociocultural training experience.
The KORP Foundation in Buffalo, New York, breaks down barriers in education and employment for underserved families by providing them with the resources, guidance, and opportunities they need. They have also partnered with Villa Maria College.
Queens Defenders, based in Queens, New York, is a nonprofit multi-service social agency that envisions a justice system that treats all people equally, with compassion and a holistic approach. They are operating a pilot program in video in a soon-to-open studio facility, where they will teach audio post and video production workflows to students tasked with making PSAs and short video programs.
The South Georgian Bay Media Association (SGBMA), based in Ontario, Canada, is a dynamic collective of media and film artists that fosters creativity and camaraderie within the media and film arts sector. Underrecognized students receive free access to their programs, and also work with the Saugeen First Nation for barrier-free access to workshops.
YR Media in Oakland, California, equips young creators, primarily BIPOC and from traditionally underserved backgrounds, with an immersive media education, top industry mentors, paid career-track employment, and holistic support services including counseling and healthy food. They aim to support the growth of young content creators in becoming the next generation of industry professionals who play a critical role in diversifying mainstream media locally and across the country.
“We’re thrilled to continue working with organizations and initiatives in bringing diversity to the media industry and uplifting underrepresented creators through the Avid Learning Collective”, says Deb Sanders, Avid Chief Customer Officer. “Each year Avid is proud to partner with a new cohort of incredible organizations from all over the world.”
Marcy Lefkovitz, Media Technology & Workflow Executive, and ACA Executive Board Co-Chair, adds: “The collaboration we have with Avid Learning Collective recipients ultimately shines a light on creatives and storytellers who might have otherwise gone unseen. We have a great opportunity here to not only bridge the tools and resource gap, but to connect people and communities to a larger network.”
Applications for Avid Learning Collective 2025 will run from November 1 to December 31, 2024.
(Photo: Avid/Instituto Criar)
Howden erwirbt Schwandt Versicherungsmakler KG
Der globale Versicherungsmakler Howden hat den Erwerb der Schwandt Versicherungsmakler KG bekanntgegeben. Schwandt ist ein Spezialist für Veranstaltungsversicherungen in Deutschland. Die Partnerschaft ist Teil der Strategie von Howden, in Spezialbereiche zu investieren. Howden möchte mit der Akquisition zudem seine führende Position im Unterhaltungssektor sowie die Marktpräsenz im Osten Deutschlands stärken.
Schwandt wurde 2004 gegründet und ist seither unter dem in der Eventbranche schon aus den 1990er Jahren bekannten Inhaber Hans-Peter Schwandt kontinuierlich gewachsen. Das Unternehmen ist auf Spezialkonzepte für Veranstaltungen sowie Versicherungslösungen für Firmen, Freiberufler und Privatpersonen spezialisiert und bietet diese in Deutschland sowie im Ausland an.
„Hans-Peter Schwandt und sein Team sind absolute Experten im Bereich Veranstaltungsversicherung. Wir freuen uns deshalb sehr, Schwandt unter dem Dach von Howden willkommen zu heißen“, sagt Henning Helwig, Leiter des Geschäftsbereichs Film, Sport & Entertainment bei der Howden Deutschland AG. „Gemeinsam sehen wir erhebliche Wachstumspotenziale im Entertainmentbereich.“
„Die langjährigen Kunden von Schwandt behalten die gewohnte Beratung und erhalten künftig zusätzlich die Möglichkeit, das gesamte Know-how der Howden-Gruppe sowohl national als auch international zu nutzen“, so Helwig weiter. „Hier ist auch unsere Global Sport & Entertainment Practice von großem Wert. Darüber hinaus gewinnen wir mit Schwandt Know-how, insbesondere für technische Versicherungen im Film- und Entertainmentbereich, hinzu.“
„Zusammen mit Howden können wir künftig noch besser auf die Bedürfnisse unserer Kunden eingehen und auf dieser Basis unser Geschäft gemeinsam weiter ausbauen“, ergänzt Hans-Peter Schwandt, Inhaber der Schwandt Versicherungsmakler KG. „Ich freue mich darauf, dies fortan als Leiter des Büros Howden Schwandt Berlin mit meinem Team in der Howden-Familie umsetzen zu können.“
Die Übernahme von Schwandt folgt auf die Übernahmen der Franz Gossler Versicherungsgruppe im März 2023 sowie von Northern Lloyd im Juni 2023. Nach Abschluss wird Howden Deutschland über mehr als 400 Mitarbeiter an zwölf Standorten verfügen.
CTS Eventim verzeichnet beschleunigtes Wachstum im 2. Quartal
Das Wachstum des CTS-Eventim-Konzerns hat sich nach Angaben des Ticketing- und Live-Entertainment-Anbieters im zweiten Quartal 2024 deutlich beschleunigt. Insbesondere die Entwicklung des Ticketing-Geschäfts bleibe „positiv dynamisch“. Darüber hinaus wurden im Juni erstmals die Zahlen der internationalen Unternehmensgruppe See Tickets und der im Zuge dieser Akquisition ebenfalls von Vivendi übernommenen Live-Aktivitäten konsolidiert.
Neben dem traditionell starken Heimatmarkt Deutschland habe auch die internationale Geschäftsentwicklung im zweiten Quartal wieder wichtige Impulse setzen können. Im Segment Ticketing kamen demnach drei der fünf meistverkauften Events aus dem europäischen Ausland und Südamerika, darunter der italienische Rapper Ultimo und der südamerikanische Reggae-Act Natiruts.
Im Segment Live Entertainment kamen vier der Top-5-Events aus dem Ausland, namentlich Bruce Springsteen in Spanien sowie Ultimo, Pinguini Tattici Nucleari und Max Pezzali in Italien. Mit „Rock am Ring“, „Rock im Park“, „Hurricane“, „Southside“ und „Nova Rock“ startete CTS Eventim erfolgreich in die diesjährige Festivalsaison. Auch die hohen Festival-Vorverkäufe für das kommende Jahr seien Zeichen einer weiterhin positiven Entwicklung.
Die erfolgreichen Vorbereitungen für das Ticketing der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele Paris 2024 gehörten im 2. Quartal zu den operativen Highlights und spiegelten sich anschließend in einem umfassenden Projekterfolg wieder. Auch 2026 und 2028 ist der CTS-Eventim-Konzern als offizieller Ticketing-Partner bei den Olympischen und Paralympischen Spielen engagiert.
Der Bau der Arena for Milan, die nach Fertigstellung Italiens größte und nachhaltigste Mehrzweck-Indoor-Arena sein soll, schreite planmäßig voran. Die Vermarktung der Namensrechte sowie exklusiver VIP-Bereiche, inklusive privater Skyboxen, Lounges und anderer Exklusivflächen, soll im Herbst starten.
Der Konzernumsatz ist im 2. Quartal 2024 um 21,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 793,6 Millionen Euro gestiegen. Sein Wachstum überflügelte das Wachstum im ersten Quartal in Höhe von 11,6 Prozent deutlich. Das Adjusted EBITDA des Konzerns wuchs mit 23,3 Prozent noch dynamischer als der Umsatz und betrug im 2. Quartal 110,0 Millionen. Auf die ersten sechs Monate gerechnet, lag der Konzernumsatz bei 1,202 Milliarden Euro (+ 17,7 Prozent) und das Adjusted EBITDA bei 202,2 Millionen Euro (+ 28,9 Prozent).
Im Segment Ticketing stieg der Umsatz im 2. Quartal um 28,5 Prozent auf 175,2 Millionen Euro. Das Adjusted EBITDA verzeichnete ein Plus von 35,1 Prozent auf 73,4 Millionen Euro. Auf das erste Halbjahr bezogen, betrug der Umsatz im Ticketing 358,0 Millionen Euro (+ 25,8 Prozent) und das Adjusted EBITDA 156,6 Millionen Euro (+ 29,5 Prozent).
Im Segment Live Entertainment verzeichnete der Umsatz im 2. Quartal ein Plus von 19,7 Prozent auf 631,1 Millionen Euro. Auch das Adjusted EBITDA legte um 5,0 Prozent auf 36,6 Millionen Euro zu. Für das gesamte erste Halbjahr betrug der Umsatz im Live Entertainment 865,6 Millionen Euro (+ 15,2 Prozent) und das Adjusted EBITDA 45,6 Millionen Euro (+ 26,9 Prozent).
Trotz des Kostendrucks, der weiterhin auf der Branche lastet, konnte die Adjusted EBITDA-Marge in den ersten sechs Monaten des Jahres auf 5,3 Prozent verbessert werden, nach 4,8 Prozent im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Viele Sommershows, Open Airs und Festivals finden im dritten Quartal statt und werden voraussichtlich für weitere positive Impulse im Live-Segment sorgen. Am umsatzstärksten ist im Ticketing traditionell das vierte Quartal, das besonders durch das Weihnachtsgeschäft und den Vorverkauf für Events des Folgejahres geprägt ist. Für das Gesamtjahr 2024 rechne der Konzern-Vorstand mit einem deutlich höheren Adjusted EBITDA im Vergleich zum Vorjahr.
„Wachstum und Ergebnis haben sich auch im 2. Quartal 2024 hervorragend entwickelt“, sagt CEO Klaus-Peter Schulenberg. „Wie angekündigt, werden wir in diesem Jahr sowohl organisch als auch durch eine erfolgreiche Akquisition weiter wachsen. Mit See Tickets und den verbundenen Live-Entertainment-Aktivitäten konnten wir nicht nur unsere Marktposition in den Fokusmärkten UK und USA stärken, sondern auch unser Team um weitere Units vergrößern. In Kombination mit den erworbenen Technologien und Lösungen ist dies eine wertvolle Bereicherung für unser Unternehmen. Hierdurch bieten sich uns langfristig noch bessere internationale Entwicklungsmöglichkeiten.“
Sennheiser-Gruppe zeigt auf der IBC 2024 erstmals ihr WMAS-Ecosystem
Die Sennheiser-Gruppe präsentiert vom 13. bis 16. September 2024 auf der IBC in Amsterdam neue Produkte und Plattformen der Marken Sennheiser, Neumann, Dear Reality und Merging Technologies.
In Halle 8 am Stand D50 zeigt Sennheiser das weltweit erste bidirektionale, digitale drahtlose Breitband-Ecosystem auf Basis der WMAS-Technologie (Wireless Multichannel Audio Systems). Messebesucher können die kombinierten Mikrofon-/IEM-Bodypacks und die Base Station des Systems kennenlernen und sich mit Sennheisers HF-Experten zu der neuen Technologie austauschen.
Im „Innenraum“ eines typischen Ü-Wagens können Besucher am Stand der Sennheiser-Gruppe Broadcast-Produkte von Neumann und Merging für Audio-Steuerung, Mixing, Bearbeitung und Monitoring erleben. Neben DSP-gesteuerten KH-Monitoren und NDH-Studio-Kopfhörern zeigt Neumann das MT 48 mit neuer Monitor Mission, die das Gerät in ein Immersive Audio Interface und einen frei konfigurierbaren Monitoring-Controller verwandelt. Merging zeigt auf der IBC seine Pyramix-DAW-Lösung und das Anubis-Interface, inklusive spezieller „Missions“ für typische Anwendungsszenarien. Darüber hinaus wird Merging Hardware-Upgrades mit zusätzlichen Netzwerk-Optionen präsentieren.
Broadcast-Kunden für ENG- und Studioanwendungen können am Stand 8D50 unter anderem die kameramontierten EW-DP-Mikrofonsysteme von Sennheiser begutachten. Diese eignen sich für Interviews und Vor-Ort-Berichterstattungen. Die rackmontierten Lösungen der Digital-6000- und EW-DX-Lösungen hingegen sind in erster Linie für Shows und andere Live- oder Rundfunk-Studioformate konzipiert.
Ebenfalls auf der IBC werden die MKH-8000-HF-Kondensatormikrofonserie sowie Sennheisers verschlanktes und verbessertes Headset-Portfolio für Broadcast-Anwendungen für Kommentatoren, Rundfunk-Techniker und Kamerapersonen ausgestellt.
In der Ambeo Immersive Zone indes können Besucher mittels eines 5.1.4-Neumann-Monitor-Setups und einer Dear-Reality-Station verschiedene Anwendungen für räumliches Audio ausprobieren.
(Fotos: Rick Bronks/Satureyes Photography/Sennheiser-Gruppe)
Rent.Group Swiss und Top Events Schweiz AG fusionieren
Seit dem 1. August 2024 ist die Top Events Schweiz AG Teil der europaweit agierenden Rent.Group. Unter der erweiterten Marke TopEvents.Rent betreuen die Mitarbeiter weiterhin ihre Kunden und bieten nun zusätzliche Möglichkeiten für individuelle Veranstaltungskonzepte.
Die Inhaber der Top Events Schweiz AG, Célia de Castro und Thomas Eberle, wollen sich nach 25 Jahren aus ihrem Unternehmen zurückziehen. Mit Party.Rent Basel und der Rent.Group Swiss habe man nach eigener Angabe „den perfekten neuen Eigentümer gefunden“. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter und die Dienstleistung für die Kunden bleiben bestehen.
Unter der erweiterten Marke TopEvents.Rent und der Firmierung Rent.Group Swiss BRN AG soll die Wachstumsgeschichte weitergeführt werden - als Teil der Rent.Group. Durch den Zusammenschluss von Top Events Schweiz AG und Rent.Group Swiss vergrößern beide Unternehmen ihr Portfolio.
Christian Eichenberger, Vorstandsvorsitzender/Verwaltungsratspräsident der Rent.Group und gebürtige Arlesheimer, liegt es besonders am Herzen, dass Top Events weiterhin in Schweizer Händen bleibt: „Wir sind dankbar, dass die Top Events Schweiz AG als Schweizer Traditionsunternehmen nun Teil der Rent.Group ist. So vereinen wir jahrzehntelange Erfahrung mit regionaler Expertise und stärken gemeinsam unsere Präsenz auf dem nationalen Markt“, konstatiert er.
Beide Unternehmen sind Branchenvorreiter unter anderem für die temporäre Nutzung von Eventmaterial und für die Aktivierung sowie die Hebung von Potenzialen der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. Die Rent.Group fördert nach dem Prinzip „Share.me Reuse.me“ den Wandel hin zu einer zirkulären Kreislaufwirtschaft in allen Leistungsphasen: in der Produktentwicklung und -optimierung, in der zirkulären Nutzung und bei der Wiederaufbereitung.
Die Top Events Schweiz AG engagiert sich lokal und nimmt seit Jahren eine führende Rolle im nachhaltigen Gebäudemanagement ein, besonders bei der Energiegewinnung und -nutzung. So produziert sie jährlich mit ihrer Photovoltaikanlage mehr Strom als für den Betrieb notwendig. Die zu mietenden Eventmaterialien verringern zudem den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens und der Branche. Außerdem sollen mit intelligenten Transportwegen und Tourenplanungen CO2-Emissionen begrenzt werden.
„Seit über dreißig Jahren reduzieren wir, die Rent.Group, den Ressourcenverbrauch und die damit verbundenen Umweltauswirkungen in der Veranstaltungsbranche“, sagt Christian Eichenberger. „Künftig können wir gemeinsam noch besser auf die spezifischen Bedürfnisse unserer lokalen Kunden eingehen. Zudem stützen wir den Ansatz der Sharing Economy, können Ressourcen noch effizienter schonen und langfristig eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft fördern.“
Gruppenfoto: Célia de Castro (ehemalige Eigentümerin Top Events Schweiz AG), Raphael Gerlach, Katharina Döring (Managaging Director Rent.Group Swiss), Philip Stegen (stellv. Standortleiter TopEvents.Rent), Thomas Eberle (ehemaliger Eigentümer Top Events Schweiz AG) (v.l.n.r.); Einzelfoto: Christian Eichenberger (Vorstandsvorsitzender/Verwaltungsratspräsident Rent.Group). (Fotocredit: Rent.Group)
Positionspapier der BAGSV: „Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren“
„Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürgerinnen und Bürger weiterhin erschwinglich bleiben“, heißt es in einem neuen Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV), das von insgesamt 34 Verbänden und Initiativen ausdrücklich mitgetragen wird.
Namentlich: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD); Allianz deutscher Designer (AGD); Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik (DBFT); Bundesverband der Freien Musikschulen (BDFM); Gesellschaft zur Förderung Angewandter Betriebswirtschaftslehre und Aktivierender Lehr- und Lernmethoden in Hochschule und Praxis (Gabal); Bündnis DaF/DaZ Lehrkräfte; Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP); Berufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse (BVIB); Interessengemeinschaft der selbstständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (ISDV); Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ); Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie (AGEV); German Stunt Association - Bundesverband der Stuntleute (GSA); Deutscher Tonkünstlerverband - Landesverband Berlin (DTKV); Trainerversorgung e.V.; Illustratoren Organisation; Deutscher Tonkünstlerverband (Bund) (DTKV); Bundesverband Nachhilfe- und Nachmittagsschulen (VNN); Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDYOGA); Deutscher Musikrat (DMR); Der Mittelstand BVMW; Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband (ADTV); Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband); Bundesverband der Fernsehkameraleute (BVFK); Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft (Aktion Tanz); Deutsche Musik- und Orchestervereinigung (Unisono); Deutsche Jazzunion; Verband freier Musikschaffender (Pro Musik); Berufsverband Musik - Tonkünstlerverband Sachsen; Bundesverband Deutscher Gesangspädagogen (BDG); Royal Academy of Dance gGmbH; Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern (SK³); Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen (WDTU); Verband Deutscher Puppentheater (VDP); Verband deutscher Musikschulen (VdM).
Das gemeinsame Positionspapier im Wortlaut:
„Artikel 132 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) muss europarechtskonform und ohne neue Bürokratisierung in nationales Recht umgesetzt werden, insbesondere nach der Rüge durch die EU-Kommission vom Februar 2024 und entsprechend der ständigen Rechtsprechung durch den Bundesfinanzhof (BFH) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Laut EU-Richtlinie soll Bildung umfassend von der Umsatzsteuer befreit werden: ‘Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung.’ (Artikel 132 Buchstabe i MwStSystRL).
Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 setzt bezüglich § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz diese EU-Vorgabe aber nicht um, sondern verkompliziert sie durch neue Ausnahmen und schafft damit weitergehende Bürokratie und neue Rechtsunsicherheiten. Er widerspricht damit auch der Wachstumsinitiative der Regierung vom 5. Juli 2024: ‘...wird die Bundesregierung ab sofort EU-Richtlinien in der Regel 1:1 in nationales Recht umsetzen und bestehende überschießende Umsetzungen identifizieren und reduzieren’.
Die EU-Vorgaben werden unionsrechtlich nur dann angemessen umgesetzt, wenn Bildung ohne neue Ausnahmeregelungen von der Umsatzsteuer befreit und Fortbildung nicht in Teilen von der Steuerbefreiung ausgeklammert wird. Der nach diesem Entwurf zusätzlich zu prüfende Tatbestand einer Gewinnverwendung für Bildung ist in der Praxis kaum umsetzbar: Bei ein und demselben Kurs müssten unterschiedliche Preise verlangt werden, denn die Lerninhalte sind oft identisch, allein die Motive der Teilnehmenden unterscheiden zwischen Aus- und Fortbildung. Zudem müssen zum Beispiel Einzelunternehmer/innen Gewinn erzielen, um von diesem nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ihre Lebenshaltungskosten bestreiten zu können. Die Neuregelung bringt Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Anbieter und neuen bürokratischen Aufwand, obwohl das europarechtlich nicht notwendig ist.
EU-Gesetzgebung und EuGH gehen davon aus, dass Bildungsleistungen auch dann dem Gemeinwohl dienen, wenn sie von gewinnorientierten Einrichtungen erbracht werden, da Bildung auf jeden Fall der Gemeinschaft dient, sofern sie die nötigen Qualitätsstandards erfüllt. Die dazu notwendigen Rahmenbedingungen und die Anerkennung einer vergleichbaren Zielsetzung im Sinne von Art. 132 sollten dabei von einer dafür fachlich qualifizierten Institution überprüft werden. Die MwStSystRL verfolgt dabei den Zweck, die Leistungsempfänger, also Endverbraucher ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit, nicht mit Steuern für die Inanspruchnahme der Bildungsleistungen zu belasten. Die Förderung großer Bildungsanbieter, die vom Vorsteuerabzug profitieren, ist nicht Zielsetzung der EU-Richtlinie. Vielmehr handelt es sich um ein Endverbraucherprivileg. Auch Erziehung von Kindern und Jugendlichen dient unmittelbar dem Gemeinwohl. Auch in § 4 Nr. 23 a UStG sollte die Steuerbefreiung nicht von der Gewinnerzielungsabsicht abhängig gemacht werden, damit sie Endverbrauchern zugutekommt.
Vielen Bildungseinrichtungen ist es wirtschaftlich nicht möglich, freiberufliche Lehrende, die in Deutschland rechtlich als ‘selbständige Lehrer’ bezeichnet werden, fest anzustellen. Was im allgemeinbildenden Schulunterricht machbar ist, würde die große Palette innovativer freier Bildungsangebote verengen. Um freiberufliche Lehrende nicht unkalkulierbaren Risiken wie Insolvenzen durch langjährige Steuernachzahlungen auszusetzen, ist es notwendig, ‘selbständige Lehrer’ ausdrücklich nach dem Gesetzeswortlaut von der Umsatzsteuer zu befreien, wie das bereits vor Jahren in § 4 Nr. 21 b realisiert wurde. Eine Nennung in der Gesetzesbegründung reicht dabei nicht aus, um angemessene Rechtssicherheit für die hunderttausenden freiberuflich Lehrenden zu gewährleisten.
Das Bescheinigungsverfahren hat sich in der Praxis bewährt. Allerdings muss darin die von der EU-Kommission gerügte inhaltliche Verengung auf Ausbildung überwunden werden, um unionsrechtlich nicht wieder angreifbar zu sein. Die EU-Richtlinie fordert bei privaten Bildungsanbietern allerdings, dass die vom betreffenden Mitgliedstaat anerkannte Einrichtung eine vergleichbare Zielsetzung hat wie eine Einrichtung des öffentlichen Rechts. Das kann nur eine Landesbehörde prüfen, die inhaltlich mit Bildungsfragen betraut ist. Das Finanzamt sollte deren Bescheid künftig als Grundlagenbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO als Entscheidungsgrundlage nutzen. Mit dem so weiterentwickelten Bescheinigungsverfahren würde weiterhin sichergestellt, dass reine Freizeitveranstaltungen nicht von der Umsatzsteuer befreit werden. Ein solches rechtssicheres und den Zielen der EU-Richtlinie dienendes Verfahren würde Bildung effektiv und umfassend fördern.
Die Abschaffung des Verwaltungsverfahrens auf Erteilung einer Bescheinigung der Landesbehörde gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG für Bildungseinrichtungen bedeutet einen unzulässigen Eingriff in die Kulturhoheit der Länder. Diesen obliegt der Entscheidung darüber, welche Bildungsleistungen sie etwa in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen des jeweiligen Landes für wünschenswert halten. Der Erhalt eines gestärkten Bescheinigungsverfahrens vermeidet streitige Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung. So können die Länder bescheiden, was Bildungsleistungen sind (steuerfrei ohne Vorsteuerabzug) in Abgrenzung zu Freizeitgestaltungen (steuerpflichtig mit Vorsteuerabzug).
Buchstabe b) des Regierungsentwurfs sieht vor, den Schul- und Hochschulunterricht von der Umsatzsteuer zu befreien, der von Privatlehrern erteilt wird. Diese Regelung muss nach Rechtsprechung des EuGH und des BFH analog für Leistungen gelten, die der Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Vorbereitung auf einen Beruf, Fortbildung und der Umschulung dienen. Die Formulierung ‘Privatlehrer’ im Entwurf ist allerdings missverständlich. Es wäre wichtig, wie im Wortlaut anderer Übersetzungen der MwStSystRL, von ‘privat erteilten Unterrichtsleistungen, die sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen’ zu sprechen. Der aktuelle Entwurf ist lediglich eine ‘leere Hülse’, da die EuGH-Rechtsprechung speziell erteilten Unterricht begrifflich nicht als ‘Schul- bzw. Hochschulunterricht’ betrachtet; Voraussetzung sei dafür nämlich eine Unterrichtstätigkeit in einem breit gefächerten Rahmen. Mit der hier vorgeschlagenen Formulierung wäre demgegenüber klar, dass es sich hier nicht, wie unter a), direkt um Schul- und Hochschulunterricht handelt, sondern um persönlich erbrachte Bildungsleistungen jenseits einer Schuleinbindung. Außerdem würde deutlich, dass die Befreiung nicht auf eine bestimmte Rechtsform zielt, sondern neben natürlichen Personen auch juristische Personen unter die Befreiung fallen. Ebenso wäre es wichtig, hier wie in a) auch die damit ‘eng verbundenen Leistungen’ in den zu begünstigenden Bereich einzubeziehen, um wettbewerbswidrige Ergebnisse zu vermeiden. Damit wäre die Umsetzung unionrechtssicher und es würde dem Ziel der EU-Richtlinie entsprochen, dass die Befreiung von Bildungsleistungen auch umfassend die Endverbraucher erreicht, die nicht die Möglichkeit haben Vorsteuer abzuziehen.“
(Grafik: BAGSV)
Zwei Xgimi-Projektoren mit EISA-Awards ausgezeichnet
Xgimi wurde bei den EISA Awards 2024 der European Imaging and Sound Association mit zwei Preisen ausgezeichnet. Der Xgimi Aura 2 wurde zum „Best UST-Projector“ ernannt, der Xgimi MoGo 3 Pro zum „Best Portable Projector“.
Beide Geräte werden am 6. September 2024 um 16 Uhr auf der IFA in Berlin gelauncht und präsentiert. Das gesamte Xgimi-Team steht vom 6. bis 10. September am Stand 208 in Halle 21 für Gespräche zur Verfügung.