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Bewerbungsphase für „Applaus“-Award startet am 25. April

Über mehr als 800 Auszeichnungen und insgesamt mehr als sechzehn Millionen Euro Preisgeld konnten sich die Preisträger der „Applaus“-Awards in den letzten zehn Ausgaben freuen. Am 25. April 2024 fällt der Startschuss für die elfte Runde des Preises: Ab Donnerstag können sich Clubbetreiber und Veranstalter in insgesamt sechs Kategorien bewerben.

 

Alle Bewerber haben die Chance, mit einer der Auszeichnungen für ihre künstlerisch herausragenden Musikprogramme, ihre kulturelle Exzellenz, ihre Wirkkraft sowie ihr gesellschaftliches Engagement belohnt zu werden. Seit 2013 wird der Preis von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vergeben, um die kulturelle und soziale Bedeutung von Livemusikspielstätten und Konzertreihen zu unterstreichen sowie zu mehr öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre strukturellen Herausforderungen und Belange zu verhelfen.

 

Die Durchführung des „Applaus“-Awards erfolgt seit 2013 durch die Initiative Musik unter Einbeziehung der Bundeskonferenz Jazz und der LiveMusikKommission e.V. Die Initiative Musik realisiert den Programmpreis mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Für 2024 stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist der „Applaus“ einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise.

 

Spielstättenbetreiber und Veranstalter leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für eine vielfältige Musiklandschaft. „Sie schaffen Orte, an denen Menschen zusammenkommen, um Musik und Freiheit in all ihren Facetten zu erleben. In Zeiten wie diesen, in denen unsere demokratischen Werte angegriffen werden, ist die Arbeit der Musikszenen wichtiger und wertvoller denn je“, betont Katja Lucker, seit 1. Januar 2024 Geschäftsführerin der Initiative Musik.

 

Für den „Applaus“ 2024 können sich erneut in Deutschland ansässige Spielstättenbetreiber und Veranstalter aus allen Genres von Popularmusik und Jazz mit ihren Livemusikprogrammen aus dem Jahr 2023 bewerben. Bewerbungen sind in sechs Kategorien möglich. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Auszeichnungen mit Preisgeldern bis zu 50.000 Euro vergeben. Die Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit” sind in diesem Jahr erstmals mit jeweils 10.000 Euro dotiert.

 

Mit der elften Ausgabe kehrt der „Applaus“ zu vor-pandemischen Regelungen zurück: Für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ müssen die Bewerber mindestens 48 Konzerte im Vorjahr vorweisen, für die Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sind mindestens zehn Konzerte nötig. Das eingereichte Gesamtprogramm darf dabei bis zu zwanzig Prozent aus Open-Air-Formaten bestehen. Andere alternative Konzertformate, wie Streaming oder Ausweichlocations, mit denen pandemiebedingt in den vergangenen Jahren die Mindestkonzertanzahl erreicht werden konnte, sind nicht mehr zulässig.

 

Die Fördermittelgrenze von vierzig Prozent gilt in diesem Jahr wieder für alle 2023 erhaltenen Förderungen, somit auch für Projektförderungen und Billigkeitsleistungen. Für Spielstätten, die 2023 vierzig Prozent oder mehr Förderung erhalten haben, besteht jedoch erstmals die Möglichkeit einer Bewerbung für eine undotierte Auszeichnung in den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“. Die Jury darf insgesamt bis zu fünf dieser Auszeichnungen vergeben.

 

Die Bewerbungsfrist für den „Applaus“ 2024 beginnt am 25. April, 10 Uhr, und endet am 23. Mai 2024, 18 Uhr.

 

www.applaus-award.de

www.initiative-musik.de

 

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